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IHRE STEUERERKLÄRUNG .IN-MANDATIS kümmert sich um die Details
Ihre jährliche Einkommensteuererklärung erstellen wir für Sie im Rahmen der Beratungsbefugnis (§4 Nr. 11 StGB.) der Lohnsteuerhilfevereine und informieren Sie vorweg über das zu erwartende Ergebnis.
Ihre Interessen vertreten wir nicht nur vor den einschlägigen Behörden, sondern auch beim Gesetzgeber und in der Öffentlichkeitsarbeit.
Ein nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelter Mitgliedsbeitrag ist die Basis für eine ganzjährige Nutzung unserer Beratungskompetenz.
Ihre Interessen werden vertreten ... - bei Finanzamt und Familienkasse - bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof - beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit |




